Die Satzung
Die Satzung der Schützenbruderschaft St. Pankratius 1920 Reiste e.V. — zuletzt geändert am 17. Januar 2026.
Satzung
Schützenbruderschaft St. Pankratius 1920 Reiste e.V. — eingetragen im Vereinsregister VR50544 beim Amtsgericht Arnsberg.
Inhaltsverzeichnis
- §1 Name und Sitz
- §2 Zweck
- §3 Mitgliedschaft
- §4 Ehrenmitgliedschaft
- §5 Beendigung
- §6 Rechte und Pflichten
- §7 Organe
- §8 Mitgliederversammlung
- §9 Geschäftsführender Vorstand
- §10 Gesamtvorstand
- §11 Ausschüsse
- §12 Rechnungsprüfer
- §13 Beiträge
- §14 Schützenfest
- §15 Kirchliches
- §16 Ausführungsbestimmungen
- §17 Aufwendungsersatz
- §18 Datenschutz
- §19 Auflösung
- §20 Inkrafttreten
Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Schützenbruderschaft St. Pankratius 1920 Reiste e.V.“ und hat seinen Sitz in Eslohe-Reiste. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter VR50544 eingetragen.
Zweck
Der Verein verfolgt das Ziel, das traditionelle Schützenwesen in Verbindung mit christlichen Werten zu pflegen und zu fördern. Das Leitprinzip lautet: „Glaube – Sitte – Heimat“. Einmal jährlich wird ein Schützenfest veranstaltet, bei dem jeder Standesunterschied wegfällt.
Mitgliedschaft
Mitglied kann jeder Mann ab vollendetem 16. Lebensjahr werden, der in der Gemeinde Eslohe oder der näheren Umgebung wohnt und sich zu den Grundsätzen der Bruderschaft bekennt. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.
Ehrenmitgliedschaft
Für besondere Verdienste um die Bruderschaft kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder ernennen. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären.
Rechte und Pflichten
Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Veranstaltungen teilzunehmen und an Abstimmungen teilzunehmen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Jahresbeitrag zu entrichten und die Satzung zu befolgen.
Organe
Die Organe der Bruderschaft sind: die Mitgliederversammlung, der geschäftsführende Vorstand und der Gesamtvorstand.
Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie ist zuständig für die Wahl des Vorstands, die Entlastung des Vorstands, Satzungsänderungen und die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge.
Geschäftsführender Vorstand
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Brudermeister, dem stellvertretenden Brudermeister, dem Geschäftsführer, dem stellvertretenden Geschäftsführer, dem Hauptmann, dem stellvertretenden Hauptmann, dem Schriftführer und dem Kassierer.
Gesamtvorstand
Der Gesamtvorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand sowie den Offizieren und weiteren von der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern.
Ausschüsse
Der Vorstand kann für besondere Aufgaben Ausschüsse einsetzen, z.B. für die Organisation des Schützenfestes oder die Verwaltung der Schützenhalle.
Rechnungsprüfer
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer, die die Kassenführung des Vorstands prüfen und der Versammlung Bericht erstatten.
Beiträge
Die Mitglieder zahlen einen jährlichen Beitrag. Die Höhe des Beitrags wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Schützenfest
Das jährliche Schützenfest ist die zentrale Veranstaltung der Bruderschaft. Es findet traditionell im Juli statt und umfasst Vogelschießen, Festzug und Königsball.
Kirchliches
Die Bruderschaft ist dem Pfarrer der Pfarrgemeinde St. Pankratius verbunden. Gottesdienste, insbesondere das Festhochamt zum Schützenfest, gehören zum festen Programm.
Ausführungsbestimmungen
Der Vorstand kann Ausführungsbestimmungen zur Satzung erlassen, die der nächsten Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen sind.
Aufwendungsersatz
Mitglieder können für tatsächliche Aufwendungen im Dienst der Bruderschaft Erstattung beantragen. Der Vorstand entscheidet über die Erstattung.
Datenschutz
Die Bruderschaft verarbeitet personenbezogene Daten ihrer Mitglieder gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen ausschließlich zum Vereinszweck.
Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens dafür einberufenen Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit beschlossen werden. Bei Auflösung fällt das Vermögen an die Pfarrgemeinde St. Pankratius Eslohe-Reiste.
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 17. Januar 2026 in Kraft und ersetzt alle früheren Fassungen.
